Beim Thema Fördermittel für die energetische Sanierung gibt es zwei häufige Fehler: entweder ignorieren Hausbesitzer die Programme ganz — weil das Thema zu komplex wirkt —, oder sie beantragen nur das Naheliegendste und verschenken dabei erhebliche Summen. Als Energieeffizienzexperte in der Region Mühldorf erlebe ich beides regelmäßig.
Das Fördersystem im Überblick: Wer zahlt was?
Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt es in Deutschland im Wesentlichen drei Förderquellen:
- BAFA — Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung) und für die Energieberatung selbst
- KfW — Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, vor allem für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus
- Steuerliche Förderung — 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar (§ 35c EStG), alternativ zur BAFA/KfW-Förderung
BAFA: Einzelmaßnahmen und die Energieberatung
Förderung der Energieberatung
Wer eine professionelle Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Auftrag gibt, bekommt vom Staat bis zu 80 % der Beratungskosten erstattet — bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 €. Die Beratung, die Ihnen zeigt, wo Sie am meisten sparen können, ist im Regelfall fast kostenlos.
Einzelmaßnahmen nach BEG EM — und der iSFP-Bonus
Für konkrete Sanierungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse von 15 % der förderfähigen Kosten — mit einem wichtigen Bonus:
| Maßnahme | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung Außenwände | 15 % | 20 % |
| Neue Fenster & Türen | 15 % | 20 % |
| Dachdämmung | 15 % | 20 % |
| Lüftungsanlage | 15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % |
KfW: Wärmepumpe, Effizienzhaus und Heizungstausch
Die KfW übernimmt vor allem dann die Hauptrolle, wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen oder das Haus zu einem Effizienzhaus sanieren wollen. Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe sind drei Förderkomponenten kombinierbar:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € Investition pro Wohneinheit)
- Geschwindigkeitsbonus: bis zu 20 % für selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Heizung ersetzen — noch bis Ende 2028
- Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 €
Wer alle drei Boni kombiniert, kommt auf bis zu 70 % Förderung. Bei 30.000 € Investitionskosten bedeutet das eine Förderung von bis zu 21.000 €.
Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?
Ja — aber mit klarer Trennung: Für dieselbe Maßnahme dürfen BAFA und KfW nicht doppelt beantragt werden. Sie können jedoch verschiedene Programme für verschiedene Maßnahmen kombinieren. Typisches Beispiel:
- KfW für den Heizungstausch auf Wärmepumpe
- BAFA BEG EM für Dämmung und Fenster (mit iSFP-Bonus)
- BAFA für die Energieberatung selbst
Die richtige Reihenfolge — so gehen Sie vor
Dieser Ablauf ist entscheidend. Wer einen Schritt überspringt oder vertauscht, riskiert den Förderanspruch:
- Energieberatung mit iSFP beauftragen. Ich analysiere Ihr Haus, erstelle den Sanierungsfahrplan und stelle den BAFA-Antrag für die Beratung. Sie zahlen meist unter 300 € Eigenanteil.
- Maßnahmen priorisieren und Angebote einholen. Auf Basis des iSFP entscheiden wir gemeinsam, was zuerst sinnvoll ist. Handwerker werden angefragt — aber noch nicht beauftragt.
- Förderanträge stellen — vor Auftragserteilung. Ich übernehme die Antragstellung bei BAFA und/oder KfW. Erst nach der Bewilligung wird der Handwerker beauftragt.
- Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten unterstütze ich bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) — ohne die keine Förderung ausgezahlt wird.
Was ist der häufigste Fehler in der Region?
In meiner Praxis in Mühldorf sehe ich immer wieder denselben Fehler: Jemand lässt eine neue Heizung einbauen, weil die alte ausgefallen ist — und fragt erst danach, ob es Förderung gibt. Zu diesem Zeitpunkt ist es zu spät. Der Antrag muss vor dem ersten Vertrag mit dem Handwerker eingereicht sein.
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Stefan Müller
Energieeffizienzexperte · Zertifiziert & gelistet in der dena-Expertenliste · Mühldorf a. Inn
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