Beim Thema Fördermittel für die energetische Sanierung gibt es zwei häufige Fehler: entweder ignorieren Hausbesitzer die Programme ganz — weil das Thema zu komplex wirkt —, oder sie beantragen nur das Naheliegendste und verschenken dabei erhebliche Summen. Als Energieeffizienzexperte in der Region Mühldorf erlebe ich beides regelmäßig.

Das Fördersystem im Überblick: Wer zahlt was?

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt es in Deutschland im Wesentlichen drei Förderquellen:

⚠ Wichtigste Regel überhaupt: Kein Förderantrag darf erst nach Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Wer zuerst den Vertrag unterschreibt, verliert den Förderanspruch — vollständig und ohne Ausnahme.

BAFA: Einzelmaßnahmen und die Energieberatung

Förderung der Energieberatung

Wer eine professionelle Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Auftrag gibt, bekommt vom Staat bis zu 80 % der Beratungskosten erstattet — bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 €. Die Beratung, die Ihnen zeigt, wo Sie am meisten sparen können, ist im Regelfall fast kostenlos.

Einzelmaßnahmen nach BEG EM — und der iSFP-Bonus

Für konkrete Sanierungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse von 15 % der förderfähigen Kosten — mit einem wichtigen Bonus:

Der iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan besitzt und Maßnahmen daraus umsetzt, erhält automatisch 5 % Extra-Förderung auf jede Einzelmaßnahme. Aus 15 % werden 20 %. Bei 30.000 € Investitionskosten macht das allein 1.500 € Unterschied.
MaßnahmeGrundförderungMit iSFP-Bonus
Dämmung Außenwände15 %20 %
Neue Fenster & Türen15 %20 %
Dachdämmung15 %20 %
Lüftungsanlage15 %20 %
Heizungsoptimierung15 %20 %

KfW: Wärmepumpe, Effizienzhaus und Heizungstausch

Die KfW übernimmt vor allem dann die Hauptrolle, wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen oder das Haus zu einem Effizienzhaus sanieren wollen. Für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe sind drei Förderkomponenten kombinierbar:

Wer alle drei Boni kombiniert, kommt auf bis zu 70 % Förderung. Bei 30.000 € Investitionskosten bedeutet das eine Förderung von bis zu 21.000 €.

Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja — aber mit klarer Trennung: Für dieselbe Maßnahme dürfen BAFA und KfW nicht doppelt beantragt werden. Sie können jedoch verschiedene Programme für verschiedene Maßnahmen kombinieren. Typisches Beispiel:

Die richtige Reihenfolge — so gehen Sie vor

Dieser Ablauf ist entscheidend. Wer einen Schritt überspringt oder vertauscht, riskiert den Förderanspruch:

  1. Energieberatung mit iSFP beauftragen. Ich analysiere Ihr Haus, erstelle den Sanierungsfahrplan und stelle den BAFA-Antrag für die Beratung. Sie zahlen meist unter 300 € Eigenanteil.
  2. Maßnahmen priorisieren und Angebote einholen. Auf Basis des iSFP entscheiden wir gemeinsam, was zuerst sinnvoll ist. Handwerker werden angefragt — aber noch nicht beauftragt.
  3. Förderanträge stellen — vor Auftragserteilung. Ich übernehme die Antragstellung bei BAFA und/oder KfW. Erst nach der Bewilligung wird der Handwerker beauftragt.
  4. Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten unterstütze ich bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) — ohne die keine Förderung ausgezahlt wird.

Was ist der häufigste Fehler in der Region?

In meiner Praxis in Mühldorf sehe ich immer wieder denselben Fehler: Jemand lässt eine neue Heizung einbauen, weil die alte ausgefallen ist — und fragt erst danach, ob es Förderung gibt. Zu diesem Zeitpunkt ist es zu spät. Der Antrag muss vor dem ersten Vertrag mit dem Handwerker eingereicht sein.

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Stefan Müller – Energieeffizienzexperte Mühldorf

Stefan Müller

Energieeffizienzexperte · Zertifiziert & gelistet in der dena-Expertenliste · Mühldorf a. Inn

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