Kaum ein Thema hat Hausbesitzer in den letzten Jahren so beschäftigt wie das Gebäudeenergiegesetz — landläufig „Heizungsgesetz" genannt. Viele meiner Kunden aus Mühldorf, Altötting, Haag oder Waldkraiburg fragen mich beim Erstgespräch: „Muss ich jetzt meine Heizung tauschen?" Die Antwort ist in den meisten Fällen: Nein — jedenfalls noch nicht und schon gar nicht sofort.
Was gilt gerade — und was kommt?
Das seit Januar 2024 geltende GEG schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Für Bestandsgebäude — also die allermeisten Häuser im Landkreis Mühldorf — gilt diese Regel erst dann, wenn die jeweilige Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat.
Für kleine und mittlere Kommunen wie Mühldorf, Altötting oder Waldkraiburg ist diese Frist Mitte 2028. Bis dahin läuft alles wie bisher — intakte Heizungen dürfen weiter betrieben werden, kaputte dürfen repariert werden.
Die geplante Reform: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Die neue Bundesregierung hat angekündigt, das GEG grundlegend zu vereinfachen. Die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick:
| Was sich ändert | Bisheriges GEG | Geplantes GMG (ab Juli 2026) |
|---|---|---|
| 65-%-Regel | Neue Heizungen müssen zu 65 % EE nutzen | Entfällt — freie Heizungswahl |
| Gas-/Ölheizungen | Nur mit EE-Nachweis erlaubt (Neubau) | Wieder uneingeschränkt einbaubar |
| Bio-Treppe | Nicht vorhanden | Ab 2029: steigender Biomethan-Anteil |
| Austauschpflicht Bestand | Keine Pflicht für intakte Heizungen | Bleibt so — keine neue Pflicht |
| Förderung | BEG bis 70 % | Förderung bleibt bis mind. 2029 |
Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht?
Dieser Fall — die sogenannte „Heizungshavarie" — ist der, der Hausbesitzern am meisten Sorgen macht. Fällt die Heizung aus und lässt sie sich nicht mehr reparieren, gilt:
- Sie haben eine Übergangsfrist von 5 Jahren, um eine neue Lösung zu finden.
- In dieser Zeit dürfen auch Überbrückungslösungen eingebaut werden, die nicht der 65-%-Regel entsprechen.
- Innerhalb der Frist sollten Sie gemeinsam mit einem Energieberater die beste Lösung für Ihr Haus planen — damit Förderung und Effizienz optimal zusammenpassen.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt sein. Wer in Panik einen Handwerker bestellt, bevor der Antrag durch ist, verliert den Förderanspruch vollständig.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für den Raum Mühldorf?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Gebiete künftig über Fernwärme versorgt werden und wo dezentrale Lösungen sinnvoller sind. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern — darunter alle Gemeinden im Landkreis Mühldorf — gilt die Deadline 30. Juni 2028.
Erst wenn dieser Plan vorliegt und Ihre Gemeinde die entsprechende Ausweisung beschlossen hat, entstehen für Bestandsgebäude Pflichten beim Heizungstausch. Bis dahin haben Sie Zeit, sorgfältig zu planen — was ich ausdrücklich empfehle, statt unter Druck zu entscheiden.
Meine Empfehlung: Jetzt planen, nicht abwarten
Die Gesetzeslage ist derzeit entspannter als viele befürchten. Aber: Energiekosten steigen, Fördermittel sind zeitlich begrenzt, und die besten Handwerker sind ausgebucht. Wer jetzt mit einem individuellen Sanierungsfahrplan startet, sichert sich Planungssicherheit, den iSFP-Bonus und — falls gewünscht — den Geschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch bis Ende 2028.
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Häufige Fragen zum GEG 2026
Muss ich meine funktionierende Gasheizung tauschen?
Nein. Es gibt keine Austauschpflicht für intakte Heizungen — weder im aktuellen GEG noch im geplanten GMG.
Was gilt, wenn meine Heizung irreparabel defekt ist?
Sie haben eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit muss keine vollständig erneuerbare Lösung eingebaut werden. Ein Energieberater hilft Ihnen, die optimale Entscheidung zu treffen.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Für Bestandsgebäude in Kommunen wie Mühldorf oder Waldkraiburg gilt sie frühestens Mitte 2028. Das geplante GMG würde sie sogar ganz abschaffen.
Lohnt sich jetzt noch eine Wärmepumpe?
Ja — für viele Häuser in der Region durchaus. Die KfW-Förderung bleibt bis mindestens 2029 auf hohem Niveau. Der Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % gilt noch bis Ende 2028. Ob Ihr Haus geeignet ist, klären wir beim kostenlosen Erstgespräch.
Stefan Müller
Energieeffizienzexperte · Zertifiziert & gelistet in der dena-Expertenliste · Mühldorf a. Inn
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