Kaum ein Thema hat Hausbesitzer in den letzten Jahren so beschäftigt wie das Gebäudeenergiegesetz — landläufig „Heizungsgesetz" genannt. Viele meiner Kunden aus Mühldorf, Altötting, Haag oder Waldkraiburg fragen mich beim Erstgespräch: „Muss ich jetzt meine Heizung tauschen?" Die Antwort ist in den meisten Fällen: Nein — jedenfalls noch nicht und schon gar nicht sofort.

⚠ Hinweis zum Stand April 2026: Die Bundesregierung hat im Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bisherige GEG zum 1. Juli 2026 ablösen soll. Bis zum Inkrafttreten gelten die bestehenden GEG-Übergangsregelungen.

Was gilt gerade — und was kommt?

Das seit Januar 2024 geltende GEG schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Für Bestandsgebäude — also die allermeisten Häuser im Landkreis Mühldorf — gilt diese Regel erst dann, wenn die jeweilige Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat.

Für kleine und mittlere Kommunen wie Mühldorf, Altötting oder Waldkraiburg ist diese Frist Mitte 2028. Bis dahin läuft alles wie bisher — intakte Heizungen dürfen weiter betrieben werden, kaputte dürfen repariert werden.

Die geplante Reform: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Die neue Bundesregierung hat angekündigt, das GEG grundlegend zu vereinfachen. Die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick:

Was sich ändertBisheriges GEGGeplantes GMG (ab Juli 2026)
65-%-RegelNeue Heizungen müssen zu 65 % EE nutzenEntfällt — freie Heizungswahl
Gas-/ÖlheizungenNur mit EE-Nachweis erlaubt (Neubau)Wieder uneingeschränkt einbaubar
Bio-TreppeNicht vorhandenAb 2029: steigender Biomethan-Anteil
Austauschpflicht BestandKeine Pflicht für intakte HeizungenBleibt so — keine neue Pflicht
FörderungBEG bis 70 %Förderung bleibt bis mind. 2029
Das Wichtigste in einem Satz: Niemand muss seine funktionierende Heizung tauschen. Aber wer jetzt freiwillig wechselt, sichert sich noch bis 2028 den Geschwindigkeitsbonus der KfW — und spart langfristig erheblich.

Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht?

Dieser Fall — die sogenannte „Heizungshavarie" — ist der, der Hausbesitzern am meisten Sorgen macht. Fällt die Heizung aus und lässt sie sich nicht mehr reparieren, gilt:

Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt sein. Wer in Panik einen Handwerker bestellt, bevor der Antrag durch ist, verliert den Förderanspruch vollständig.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für den Raum Mühldorf?

Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Gebiete künftig über Fernwärme versorgt werden und wo dezentrale Lösungen sinnvoller sind. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern — darunter alle Gemeinden im Landkreis Mühldorf — gilt die Deadline 30. Juni 2028.

Erst wenn dieser Plan vorliegt und Ihre Gemeinde die entsprechende Ausweisung beschlossen hat, entstehen für Bestandsgebäude Pflichten beim Heizungstausch. Bis dahin haben Sie Zeit, sorgfältig zu planen — was ich ausdrücklich empfehle, statt unter Druck zu entscheiden.

Meine Empfehlung: Jetzt planen, nicht abwarten

Die Gesetzeslage ist derzeit entspannter als viele befürchten. Aber: Energiekosten steigen, Fördermittel sind zeitlich begrenzt, und die besten Handwerker sind ausgebucht. Wer jetzt mit einem individuellen Sanierungsfahrplan startet, sichert sich Planungssicherheit, den iSFP-Bonus und — falls gewünscht — den Geschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch bis Ende 2028.

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Häufige Fragen zum GEG 2026

Muss ich meine funktionierende Gasheizung tauschen?

Nein. Es gibt keine Austauschpflicht für intakte Heizungen — weder im aktuellen GEG noch im geplanten GMG.

Was gilt, wenn meine Heizung irreparabel defekt ist?

Sie haben eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit muss keine vollständig erneuerbare Lösung eingebaut werden. Ein Energieberater hilft Ihnen, die optimale Entscheidung zu treffen.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Für Bestandsgebäude in Kommunen wie Mühldorf oder Waldkraiburg gilt sie frühestens Mitte 2028. Das geplante GMG würde sie sogar ganz abschaffen.

Lohnt sich jetzt noch eine Wärmepumpe?

Ja — für viele Häuser in der Region durchaus. Die KfW-Förderung bleibt bis mindestens 2029 auf hohem Niveau. Der Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % gilt noch bis Ende 2028. Ob Ihr Haus geeignet ist, klären wir beim kostenlosen Erstgespräch.

Stefan Müller – Energieeffizienzexperte Mühldorf

Stefan Müller

Energieeffizienzexperte · Zertifiziert & gelistet in der dena-Expertenliste · Mühldorf a. Inn

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